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Aufnahmeverfahren
Alle StudiumsinteressentInnen absolvieren ein Bewerbungsverfahren. Es besteht aus:
- der Prüfung der formalen Zulassungsvoraussetzungen durch das Studiengangsekretariat und
- einem berufsspezifischen Eignungsabklärungsverfahren.
Aufgrund der im Eignungsabklärungsverfahren erzielten Ergebnisse entscheiden die Verantwortlichen über die definitive Zulassung der BewerberInnen zum Studium.
Neuerung bezüglich Karenzfrist von zwei Jahren bei Nichtbestehen der Eignungsabklärung:
Neu gilt an der ZHAW die Regelung, dass bei Nichtbestehen der Eignungsabklärung diese einmal wiederholt werden kann. Eine Sperrfrist von zwei Jahren besteht nicht mehr.
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