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Aufnahmeverfahren

Alle StudiumsinteressentInnen absolvieren ein Bewerbungsverfahren. Es besteht aus:

  • der Prüfung der formalen Zulassungsvoraussetzungen durch das Studiengangsekretariat und
  • einem berufsspezifischen Eignungsabklärungsverfahren.

 

Aufgrund der im Eignungsabklärungsverfahren erzielten Ergebnisse entscheiden die Verantwortlichen über die definitive Zulassung der BewerberInnen zum Studium.

 

Neuerung bezüglich Karenzfrist von zwei Jahren bei Nichtbestehen der  Eignungsabklärung:

Neu gilt an der ZHAW die Regelung, dass bei Nichtbestehen der Eignungsabklärung diese einmal wiederholt werden kann. Eine Sperrfrist von zwei Jahren besteht nicht mehr.