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Aufnahmeverfahren

Alle StudiumsinteressentInnen absolvieren ein Bewerbungsverfahren. Es besteht aus:

  • der Prüfung der formalen Zulassungsvoraussetzungen durch das Studiengangssekretariat,
  • einer schriftlichen Eignungsabklärung (Aufgaben zur Prüfung der Problemlösefähigkeit, des Abstraktionsvermögens und der kognitiven Fähigkeiten, Abklärung der Sozialkompetenz) und
  • einem strukturierten Interview (ab Mitte Februar 2012)

 

Aufgrund der im Eignungsabklärungsverfahren erzielten Ergebnisse entscheiden die Verantwortlichen über die definitive Zulassung der BewerberInnen zum Studium.

  

Neuerung bezüglich Karenzfrist von zwei Jahren bei Nichtbestehen der  Eignungsabklärung:

Neu gilt an der ZHAW die Regelung, dass bei Nichtbestehen der Eignungsabklärung diese einmal wiederholt werden kann. Eine Sperrfrist von zwei Jahren besteht nicht mehr.