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Aufnahmebedingungen

Formale Zulassungsbedingungen zur Eignungsabklärung Pflege

Absolvierte Ausbildung Zusätzlich notwendige Abschlüsse
Fachmaturität Gesundheit (4-jährig) Zusatzmodul A – erfüllt
Zusatzmodul B/C – erfüllt
Berufsmaturität Gesundheit/Soziales +
eidg. Fähigkeitsausweis FAGE
Zusatzmodul A – erfüllt
Zusatzmodul B/C – erfüllt
Berufsmaturität Gesundheit/Soziales+
eidg. Fähigkeitsausweis im Gesundheitswesen
Zusatzmodule A und B/C – zur Übersicht
Berufsmaturität Gesundheit/Soziales+
anderer eidg. Fähigkeitsausweis
Zusatzmodul A – muss absolviert werden
Zusatzmodul B/C – muss absolviert werden
SRK-Diplome / HF-Abschlüsse –
zur Übersicht
Zusatzmodule A und B/C – zur Übersicht
Gymnasiale Maturität
andere Berufsmaturität
andere Fachmaturität (4-jährig)
Zusatzmodul A – muss absolviert werden
Zusatzmodul B/C – muss absolviert werden
Berufslehre von mindestens drei Jahren mit eidg. Fähigkeitsausweis ohne Maturität Absolvieren einer Berufsmaturität (Informationen erhalten Sie von der Berufsschule in Ihrer Umgebung oder bei einer Berufsberatung)
Zusatzmodul A - muss absolviert werden
Zusatzmodul B/C – muss absolviert werden
FAGE ohne Berufsmaturität Absolvieren einer Berufsmaturität (Informationen erhalten Sie von der Berufsschule in Ihrer Umgebung oder bei einer Berufsberatung)
Zusatzmodul A – erfüllt
Zusatzmodul B/C – erfüllt
Dipl. Pflegefachfrauen/-männer DN I Absolvieren einer Berufsmaturität II (Informationen erhalten Sie von der Berufsschule in Ihrer Umgebung oder bei einer Berufsberatung) Info: Besuch des gesamten Studiums ist zwingend
Dipl. Pflegefachfrau/Dipl. Pflegefachmann (HF/DN II/AKP/KWS/PsyKP/IKP) Als dipl. Pflegefachperson haben Sie die Möglichkeit, das Studium als berufsbegleitendes Studium zu absolvieren.
Weitere Informationen zum Studium für diplomierte Pflegende

Das Fachhochschulgesetz ordnet einen jährigen Praxiseinsatz im zukünftigen Berufsfeld an.
Dieser beinhaltet für den Bachelorstudiengang Pflege die Zusatzmodule A/ B/ C.

Zusatzmodul A (2 Monate)

Die Zulassung zum Studium setzt eine mindestens 2 monatige, qualifizierte Arbeitserfahrung voraus. Diese ist im Praxisfeld des Gesundheitswesens zu leisten (z.B. in einem Spital, Krankenheim, Alters- und Pflegeheim, einer sonderpädagogischen Schule).

 

Das Arbeitszeugnis des abgeschlossen Zusatzmoduls A muss bis zum Datum eingereicht sein, dass unter Anmeldung bzw. auf dem Anmeldeformular publiziert ist.

 

Zusatzmodule (12 Monate)

Die Zusatzmodule A/B/C von insgesamt 12 Monaten können vor, während oder nach dem Studium absolviert werden.

A = vor dem Studium

B = während dem Studium

C = nach dem Studium

Die Diplomurkunde wird erst ausgehändigt, wenn alle Zusatzmodule absolviert sind.


Englischkenntnisse

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie beim Eintritt ins obgenannte Studium gute Englischkenntnisse entsprechend einem First Certificate Niveau mitbringen sollten, um dem Unterricht folgen zu können - ein Grossteil der Literatur wird in englischer Sprache sein.

 

Obligatorische Impfungen

Sie interessieren sich für einen Beruf im Gesundheitswesen. In der Regel sind Mitarbeitende des Gesundheitswesens (falls nicht bereits eine natürliche Immunität besteht)  gegen bestimmte Krankheiten  geimpft.

Am Departement Gesundheit werden zur definitiven Zulassung zum Studiengang Pflege obligatorische Impfungen (PDF, 35 KB) verlangt.