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Aufnahmebedingungen
Formale Zulassungsbedingungen zur Eignungsabklärung Pflege
| Absolvierte Ausbildung | Zusätzlich notwendige Abschlüsse |
| Fachmaturität Gesundheit (4-jährig) | Zusatzmodul A – erfüllt Zusatzmodul B/C – erfüllt |
| Berufsmaturität Gesundheit/Soziales + eidg. Fähigkeitsausweis FAGE |
Zusatzmodul A – erfüllt Zusatzmodul B/C – erfüllt |
| Berufsmaturität Gesundheit/Soziales+ eidg. Fähigkeitsausweis im Gesundheitswesen |
Zusatzmodule A und B/C – zur Übersicht |
| Berufsmaturität Gesundheit/Soziales+ anderer eidg. Fähigkeitsausweis |
Zusatzmodul A – muss absolviert werden Zusatzmodul B/C – muss absolviert werden |
| SRK-Diplome / HF-Abschlüsse – zur Übersicht |
Zusatzmodule A und B/C – zur Übersicht |
| Gymnasiale Maturität andere Berufsmaturität andere Fachmaturität (4-jährig) |
Zusatzmodul A – muss absolviert werden Zusatzmodul B/C – muss absolviert werden |
| Berufslehre von mindestens drei Jahren mit eidg. Fähigkeitsausweis ohne Maturität | Absolvieren einer Berufsmaturität (Informationen erhalten Sie von der Berufsschule in Ihrer Umgebung oder bei einer Berufsberatung) Zusatzmodul A - muss absolviert werden Zusatzmodul B/C – muss absolviert werden |
| FAGE ohne Berufsmaturität | Absolvieren einer Berufsmaturität (Informationen erhalten Sie von der Berufsschule in Ihrer Umgebung oder bei einer Berufsberatung) Zusatzmodul A – erfüllt Zusatzmodul B/C – erfüllt |
| Dipl. Pflegefachfrauen/-männer DN I | Absolvieren einer Berufsmaturität II (Informationen erhalten Sie von der Berufsschule in Ihrer Umgebung oder bei einer Berufsberatung) Info: Besuch des gesamten Studiums ist zwingend |
| Dipl. Pflegefachfrau/Dipl. Pflegefachmann (HF/DN II/AKP/KWS/PsyKP/IKP) | Als dipl. Pflegefachperson haben Sie die Möglichkeit, das Studium als berufsbegleitendes Studium zu absolvieren. Weitere Informationen zum Studium für diplomierte Pflegende |
Das Fachhochschulgesetz ordnet einen jährigen Praxiseinsatz im zukünftigen Berufsfeld an.
Dieser beinhaltet für den Bachelorstudiengang Pflege die Zusatzmodule A/ B/ C.
Zusatzmodul A (2 Monate)
Die Zulassung zum Studium setzt eine mindestens 2 monatige, qualifizierte Arbeitserfahrung voraus. Diese ist im Praxisfeld des Gesundheitswesens zu leisten (z.B. in einem Spital, Krankenheim, Alters- und Pflegeheim, einer sonderpädagogischen Schule).
Das Arbeitszeugnis des abgeschlossen Zusatzmoduls A muss bis zum Datum eingereicht sein, dass unter Anmeldung bzw. auf dem Anmeldeformular publiziert ist.
Zusatzmodule (12 Monate)
Die Zusatzmodule A/B/C von insgesamt 12 Monaten können vor, während oder nach dem Studium absolviert werden.
A = vor dem Studium
B = während dem Studium
C = nach dem Studium
Die Diplomurkunde wird erst ausgehändigt, wenn alle Zusatzmodule absolviert sind.
Englischkenntnisse
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie beim Eintritt ins obgenannte Studium gute Englischkenntnisse entsprechend einem First Certificate Niveau mitbringen sollten, um dem Unterricht folgen zu können - ein Grossteil der Literatur wird in englischer Sprache sein.
Obligatorische Impfungen
Sie interessieren sich für einen Beruf im Gesundheitswesen. In der Regel sind Mitarbeitende des Gesundheitswesens (falls nicht bereits eine natürliche Immunität besteht) gegen bestimmte Krankheiten geimpft.
Am Departement Gesundheit werden zur definitiven Zulassung zum Studiengang Pflege obligatorische Impfungen (PDF, 35 KB) verlangt.


