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Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren setzt sich zusammen aus:
- der Prüfung der formalen Zulassungsvoraussetzungen an Hand der detaillierten Bewerbungsunterlagen
- einem Aufnahmegespräch von etwa einer Stunde
- Englisch-Nachweis (First Certificate) *
- gute AnwenderInnen-Kenntnisse in den Office-Programmen *
- Fremdsprachige Personen, die ihr Ausbildung nicht in deutscher Sprache abgeschlossen haben, müssen vor Studienbeginn das Deutsch-Niveau C2 (Zentrale Oberstufenprüfung ZOP) des Goethe-Instituts nachweisen können *
Die Institutsleitung entscheidet über die definitive Aufnahme. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die 90 ECTS-Punkte einem Minimum entsprechen. Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, Sie zu weiteren Modulen zu verpflichten, wenn sich im Laufe Ihres Studiums herausstellt, dass Ihr Fachwissen unvollständig ist für eine Bachelor-Abschluss.
Neuerung bezüglich Karenzfrist von zwei Jahren bei Nichtbestehen der Eignungsabklärung:
Neu gilt an der ZHAW die Regelung, dass bei Nichtbestehen der Eignungsabklärung diese einmal wiederholt werden kann. Eine Sperrfrist von zwei Jahren besteht nicht mehr.
* Falls diese Voraussetzung zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht erfüllt ist, muss der Nachweis bis spätestens 30. November 2011 unaufgefordert eingereicht werden (andernfalls kann eine eventuelle Zulassung zum Studium nicht berücksichtigt werden).


