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Aufnahmeverfahren

Alle StudiumsinteressentInnen absolvieren ein Bewerbungsverfahren. Es besteht aus:

  • der Prüfung der formalen Zulassungsvoraussetzungen durch das Studiengangssekretariat und
  • einer Eignungsabklärung, bestehend aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil:
    erster Teil (schriftlich):
    - kognitiver Test (60 Minuten),
    - berufsspezifische Fallfragen (40 Minuten)
    - Fragen zum Berufsbild der Hebamme (60 Minuten)

    Vorbereitungsmöglichkeiten kognitiver Test und berufsspezifische Fallfragen


    zweiter Teil ( Einzelinterview, 30 bis 45 Minuten) - im Interview wird auf folgende Inhalte eingegangen:
    - Motivation für den Beruf und das Studium
    - Belastbarkeit, Konfliktfähigkeit, Verantwortungsbereitschaft
    - Auseinandersetzung mit Frauen- und Familienthemen
    - Bereitschaft, Frauen in der Situation eines Schwangerschaftsabbruchs zu begleiten

 

Aufgrund der im Eignungsabklärungsverfahren erzielten Ergebnisse entscheiden die Verantwortlichen über die definitive Zulassung der BewerberInnen zum Studium.

 

Neuerung bezüglich Karenzfrist von zwei Jahren bei Nichtbestehen der  Eignungsabklärung:

Neu gilt an der ZHAW die Regelung, dass bei Nichtbestehen der Eignungsabklärung diese einmal wiederholt werden kann. Eine Sperrfrist von zwei Jahren besteht nicht mehr.