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FAQ
Häufig gestellte Fragen zu den Bachelorstudiengängen
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Wie viele Studienplätze gibt es pro Jahr in den Studiengängen am Departement Gesundheit?
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Studiengang Ergotherapie: 72 Plätze
Studiengang Hebamme: 60 Plätze
Studiengang Pflege: 120 Plätze
Studiengang Physiotherapie: 120 Plätze -
Muss der zur Zulassung notwendige Schulabschluss bereits vor dem Eignungsabklärungsverfahren erfolgt sein?
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Nein.
Der Studienberechtigungsausweis (Maturitätszeugnis usw.) muss bis spätestens am 15. August vor Studienbeginn eingereicht werden (keine Ausnahmen!). -
Bis wann werden 3-jährige Diplommittelschulabschlüsse (DMS) noch zugelassen?
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Bewerberinnen und Bewerber mit einem 3-jährigen Diplommittelschulabschluss (DMS) werden noch bis im Jahr 2011 (Studienstart im Herbstsemester 2011) an die Eignungsabklärung zugelassen.
Momentan wird abgeklärt (durch die EDK), welche Möglichkeiten es für DMS-Absolventen und Absolventinnen geben wird um eine Fachmaturität zu erlangen.
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Sind ausländische Bewerber zum Eignungsabklärungsverfahren bzw. zum Studium am Departement Gesundheit zugelassen?
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Ja, sofern die schulische Zulassung äquivalent zu einer schweizerischen Maturität/Berufsmaturität ist. Ansonsten muss eine Aufnahmeprüfung absolviert werden.
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Welche Englischkenntnisse müssen für ein Studium am Departement Gesundheit mitgebracht werden?
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Gute Englischkenntnisse (Niveau First Certificate) sind notwendig, da Fachartikel im Gesundheitswesen häufig in englischer Sprache verfasst sind.
Ein Sprachaufenthalt vor dem Studium wird empfohlen! -
Müssen die zur Zulassung notwendigen Praktika (Zusatzmodule) vor dem Eignungsabklärungsverfahren absolviert werden?
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Nein.
Die zur Zulassung notwendigen Praktika (Zusatzmodule) müssen nicht bis zum Zeitpunkt des Eignungsabklärungsverfahrens absolviert worden sein, sondern können bis am 31. August vor Studienbeginn eingereicht werden (keine Ausnahmen!). -
Welche Institutionen eignen sich für die zur Zulassung notwendigen Praktika (Zusatzmodul A)?
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Grundsätzliche Bedingung ist für alle in Frage kommenden Institutionen ein pflegerischer/therapeutischer Auftrag.
Institutsspezifische Angaben:
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Gibt es eine Auflistung von möglichen Institutionen für die zur Zulassung notwendigen Praktika (Zusatzmodule)?
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Nein.
Das Departement Gesundheit vermittelt keine Praktikastellen.Institutsspezifische Informationen finden Sie unter folgenden Links:
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Können die für die Zulassung notwendigen Praktika (Zusatzmodule) im Ausland absolviert werden?
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Ja, sofern die Praktikainhalte den studiengangspezifischen Vorgaben entsprechen.
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Welche Gültigkeitsdauer haben die für die Zulassung notwendigen Praktika (Zusatzmodule)?
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Es werden nur Praktika angerechnet, welche zum Zeitpunkt des Studienbeginns nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen. Ansonsten gelten die Praktika als verjährt - über Ausnahmefälle entscheidet die Studiengangsleitung. Fähigkeitsausweise verjähren nie!
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Kann man im selben Jahr an mehreren Eignungsabklärungsverfahren am Departement Gesundheit gleichzeitig teilnehmen?
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Ja.
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Ist eine Wiederholung des Eignungsabklärungsverfahrens möglich?
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Eine einmalige Wiederholung des Eignungsabklärungsverfahrens frühestens nach einem Jahr ist möglich.
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Gültigkeit des Eignungsabklärungsverfahrens?
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Eine definitive Zusage berechtigt Sie NUR zum Studienstart im gleichen Jahr der Eignungsabklärung (Ausnahme Studiengang Pflege).
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Wie oft findet das Eignungsabklärungsverfahren statt?
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Studiengang Ergotherapie: Einmal jährlich
Studiengang Hebamme: Einmal jährlich
Studiengang Pflege: monatlich zwischen Februar und April
Studiengang Physiotherapie: Einmal jährlich -
Wie lange dauert das Eignungsabklärungsverfahren?
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Pflege:
1.Teil ca. 2 Stunden / 2. Teil ca. 1. Stunde
Ergotherapie/Hebamme und Physiotherapie:
1. Teil ca. ½ Tag / 2. Teil ca. ½ Tag -
Inhalt und Vorbereitungsmöglichkeiten des Eignungsabklärungsverfahrens?
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Informationen darüber finden Sie auf den studiengangspezifischen Seiten unserer Website:
Ergotherapie
Hebamme
Pflege
dipl. Pflegende
Physiotherapie -
Wie lange dauert das Studium am Departement Gesundheit?
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Das Regelstudium (gegliedert in Assessmentjahr und Hauptstudium) dauert 3 Jahre
Ausnahme Studiengang Hebamme – dort dauert das Studium 4 Jahre, inkl Zusatzmodul A.
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Wie gross ist der Praktikaanteil während des Studiums?
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Die Praktika werden ungefähr 1/3 des 3-jährigen Regelstudiums ausmachen.
Ausnahme Studiengang Hebamme – dort macht es ungefähr 1/2 des 4-jährigen Regelstudiums aus.
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Sind Austauschsemester an einer anderen Fachhochschule oder im Ausland während des Studiums möglich?
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Prinzipiell lassen bolognakonforme Ausbildungen mit modularem Aufbau Austauschsemester zu. Die genaue Umsetzung steht zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht fest.
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Was kostet das Studium?
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Informationen darüber finden Sie auf den studiengangspezifischen Seiten unserer Website:
Ergotherapie
Hebamme
Pflege
dipl. Pflegende
Physiotherapie -
Entlöhnung für die Praktika während dem Studium?
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Es gibt keine einheitlichen Löhne in den Praktika während dem Studium. Der Lohn für die Studierenden während den Praktika im Verlaufe des Studiums kann stark variieren.
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Werden erarbeitete ECTS-Punkte aus einem anderen Studium angerechnet?
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Dies muss durch die Studiengangleitung in jedem einzelnen Fall geprüft werden.
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Gibt es eine Altergrenze für Studierende am Departement Gesundheit?
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Nein.
Sie müssen sich aber bewusst sein, dass die Berufe im Gesundheitswesen grossen physischen und psychischen Einsatz fordern. -
Gibt es an der ZHAW Studentenunterkünfte?
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Informationen darüber finden Sie auf der Homepage www.swowi.ch.
Kontakt
Ergotherapie:
Tel. +41 (0)58 934 63 77 / Fax +41 (0)58 935 63 77
Hebamme:
Tel. +41 (0)58 934 63 03 / Fax +41 (0)58 935 63 03
Pflege:
Tel. +41 (0)58 934 64 24 / Fax +41 (0)58 935 64 24
Pflege für diplomierte Pflegende:
Tel. +41 (0)58 934 64 24 / Fax +41 (0)58 935 64 24
Physiotherapie:
Tel: +41 (0)58 934 63 11 / Fax +41 (0)58 935 63 11
E-Mail: bachelor.gesundheit(at)zhaw.ch


