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FAQ

Häufig gestellte Fragen zu den Bachelorstudiengängen

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Antwort auf/zuklappen Wie viele Studienplätze gibt es pro Jahr in den Studiengängen am Departement Gesundheit?

Studiengang Ergotherapie: 72 Plätze
Studiengang Hebamme: 60 Plätze
Studiengang Pflege: 120 Plätze
Studiengang Physiotherapie: 120 Plätze

Antwort auf/zuklappen Muss der zur Zulassung notwendige Schulabschluss bereits vor dem Eignungsabklärungsverfahren erfolgt sein?

Nein.
Der Studienberechtigungsausweis (Maturitätszeugnis usw.) muss bis spätestens am 15. August vor Studienbeginn eingereicht werden (keine Ausnahmen!).

Antwort auf/zuklappen Bis wann werden 3-jährige Diplommittelschulabschlüsse (DMS) noch zugelassen?

Bewerberinnen und Bewerber mit einem 3-jährigen Diplommittelschulabschluss (DMS) werden noch bis im Jahr 2011 (Studienstart im Herbstsemester 2011) an die Eignungsabklärung zugelassen.

Momentan wird abgeklärt (durch die EDK), welche Möglichkeiten es für DMS-Absolventen und Absolventinnen geben wird um eine Fachmaturität zu erlangen.

Antwort auf/zuklappen Sind ausländische Bewerber zum Eignungsabklärungsverfahren bzw. zum Studium am Departement Gesundheit zugelassen?

Ja, sofern die schulische Zulassung äquivalent zu einer schweizerischen Maturität/Berufsmaturität ist. Ansonsten muss eine Aufnahmeprüfung absolviert werden.

Antwort auf/zuklappen Welche Englischkenntnisse müssen für ein Studium am Departement Gesundheit mitgebracht werden?

Gute Englischkenntnisse (Niveau First Certificate) sind notwendig, da Fachartikel im Gesundheitswesen häufig in englischer Sprache verfasst sind.
Ein Sprachaufenthalt vor dem Studium wird empfohlen!

Antwort auf/zuklappen Müssen die zur Zulassung notwendigen Praktika (Zusatzmodule) vor dem Eignungsabklärungsverfahren absolviert werden?

Nein.
Die zur Zulassung notwendigen Praktika (Zusatzmodule) müssen nicht bis zum Zeitpunkt des Eignungsabklärungsverfahrens absolviert worden sein, sondern können bis am 31. August vor Studienbeginn eingereicht werden (keine Ausnahmen!).

Antwort auf/zuklappen Welche Institutionen eignen sich für die zur Zulassung notwendigen Praktika (Zusatzmodul A)?

Grundsätzliche Bedingung ist für alle in Frage kommenden Institutionen ein pflegerischer/therapeutischer Auftrag.

Institutsspezifische Angaben:

Ergotherapie

Hebammen

Pflege

Physiotherapie

Antwort auf/zuklappen Gibt es eine Auflistung von möglichen Institutionen für die zur Zulassung notwendigen Praktika (Zusatzmodule)?

Nein.
Das Departement Gesundheit vermittelt keine Praktikastellen.

Institutsspezifische Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Ergotherapie

Hebammen

Pflege

Physiotherapie

Antwort auf/zuklappen Können die für die Zulassung notwendigen Praktika (Zusatzmodule) im Ausland absolviert werden?

Ja, sofern die Praktikainhalte den studiengangspezifischen Vorgaben entsprechen.

Antwort auf/zuklappen Welche Gültigkeitsdauer haben die für die Zulassung notwendigen Praktika (Zusatzmodule)?

Es werden nur Praktika angerechnet, welche zum Zeitpunkt des Studienbeginns nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen. Ansonsten gelten die Praktika als verjährt - über Ausnahmefälle entscheidet die Studiengangsleitung. Fähigkeitsausweise verjähren nie!

Antwort auf/zuklappen Kann man im selben Jahr an mehreren Eignungsabklärungsverfahren am Departement Gesundheit gleichzeitig teilnehmen?

Ja.

Antwort auf/zuklappen Ist eine Wiederholung des Eignungsabklärungsverfahrens möglich?

Eine einmalige Wiederholung des Eignungsabklärungsverfahrens frühestens nach einem Jahr ist möglich.

Antwort auf/zuklappen Gültigkeit des Eignungsabklärungsverfahrens?

Eine definitive Zusage berechtigt Sie NUR zum Studienstart im gleichen Jahr der Eignungsabklärung (Ausnahme Studiengang Pflege).

Antwort auf/zuklappen Wie oft findet das Eignungsabklärungsverfahren statt?

Studiengang Ergotherapie: Einmal jährlich
Studiengang Hebamme: Einmal jährlich
Studiengang Pflege: monatlich zwischen Februar und April
Studiengang Physiotherapie: Einmal jährlich

Antwort auf/zuklappen Wie lange dauert das Eignungsabklärungsverfahren?

Pflege:
1.Teil ca. 2 Stunden / 2. Teil ca. 1. Stunde


Ergotherapie/Hebamme und Physiotherapie:
1. Teil ca. ½ Tag / 2. Teil ca. ½ Tag

Antwort auf/zuklappen Inhalt und Vorbereitungsmöglichkeiten des Eignungsabklärungsverfahrens?

Informationen darüber finden Sie auf den studiengangspezifischen Seiten unserer Website:
Ergotherapie
Hebamme
Pflege
dipl. Pflegende
Physiotherapie

Antwort auf/zuklappen Wie lange dauert das Studium am Departement Gesundheit?

Das Regelstudium (gegliedert in Assessmentjahr und Hauptstudium) dauert 3 Jahre

Ausnahme Studiengang Hebamme – dort dauert das Studium 4 Jahre, inkl Zusatzmodul A.

Antwort auf/zuklappen Wie gross ist der Praktikaanteil während des Studiums?

Die Praktika werden ungefähr 1/3 des 3-jährigen Regelstudiums ausmachen.

Ausnahme Studiengang Hebamme – dort macht es ungefähr 1/2 des 4-jährigen Regelstudiums aus.

Antwort auf/zuklappen Sind Austauschsemester an einer anderen Fachhochschule oder im Ausland während des Studiums möglich?

Prinzipiell lassen bolognakonforme Ausbildungen mit modularem Aufbau Austauschsemester zu. Die genaue Umsetzung steht zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht fest.

Antwort auf/zuklappen Was kostet das Studium?

Informationen darüber finden Sie auf den studiengangspezifischen Seiten unserer Website:
Ergotherapie
Hebamme
Pflege
dipl. Pflegende
Physiotherapie

Antwort auf/zuklappen Entlöhnung für die Praktika während dem Studium?

Es gibt keine einheitlichen Löhne in den Praktika während dem Studium. Der Lohn für die Studierenden während den Praktika im Verlaufe des Studiums kann stark variieren.

Antwort auf/zuklappen Werden erarbeitete ECTS-Punkte aus einem anderen Studium angerechnet?

Dies muss durch die Studiengangleitung in jedem einzelnen Fall geprüft werden.

Antwort auf/zuklappen Gibt es eine Altergrenze für Studierende am Departement Gesundheit?

Nein.
Sie müssen sich aber bewusst sein, dass die Berufe im Gesundheitswesen grossen physischen und psychischen Einsatz fordern.

Antwort auf/zuklappen Gibt es an der ZHAW Studentenunterkünfte?

Informationen darüber finden Sie auf der Homepage www.swowi.ch.

Kontakt

Ergotherapie:

Tel. +41 (0)58 934 63 77 / Fax +41 (0)58 935 63 77

Hebamme:

Tel. +41 (0)58 934 63 03 / Fax +41 (0)58 935 63 03

Pflege:

Tel. +41 (0)58 934 64 24 / Fax +41 (0)58 935 64 24

Pflege für diplomierte Pflegende:

Tel. +41 (0)58 934 64 24 / Fax +41 (0)58 935 64 24

Physiotherapie:

Tel: +41 (0)58 934 63 11 / Fax +41 (0)58 935 63 11  

 

E-Mail: bachelor.gesundheit(at)zhaw.ch