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Aufnahmebedingungen

Formale Zulassungsbedingungen zur Eignungsabklärung Ergotherapie

Absolvierte Ausbildung Zusätzlich notwendige Abschlüsse
Fachmaturität Gesundheit (4-jährig) Zusatzmodule – erfüllt
Berufsmaturität Gesundheit/Soziales + eidg. Fähigkeitsausweis FAGE Zusatzmodule – erfüllt
Berufsmaturität Gesundheit/Soziales + eidg. Fähigkeitsausweis im Gesundheitswesen Zusatzmodul A1 – zur Übersicht
Berufsmaturität Gesundheit/Soziales + anderer eidg. Fähigkeitsausweis Zusatzmodul A – muss absolviert werden
SRK-Diplome / HF-Abschlüsse –
zur Übersicht
Zusatzmodul A1 – zur Übersicht
Gymnasiale Maturität
andere Berufsmaturität
andere Fachmaturität (4-jährig)
Zusatzmodul A – muss absolviert werden
Berufslehre von mindestens drei Jahren mit eidg. Fähigkeitsausweis ohne Maturität Absolvieren einer Berufsmaturität (Informationen erhalten Sie von der Berufsschule in Ihrer Umgebung oder bei einer Berufsberatung)
FAGE ohne Berufsmaturität Absolvieren einer Berufsmaturität (Informationen erhalten Sie von der Berufsschule in Ihrer Umgebung oder bei einer Berufsberatung)

Das Fachhochschulgesetz ordnet einen jährigen Praxiseinsatz im zukünftigen Berufsfeld an.
Dieser beinhaltet für den Bachelorstudiengang Ergotherapie das Zusatzmodul A oder A1.

Je nach Ausbildung  (siehe oben) soll das Zusatzmodul A oder das Zusatzmodul A1 absolviert werden. Bei einigen Ausbildungen sind die formalen Zulassungsbedingungen erfüllt und es ist somit kein Zusatzmodul mehr nötig.

 

Zusatzmodul A (12 Monate)

Das Zusatzmodul A von 12 Monaten muss für den Bachelorstudiengang Ergotherapie vor Studienbeginn absolviert werden (gültig ab Studienstart 2009). Dieses soll mindestens zu acht Monaten im Gesundheits-/Sozialwesen, vier Monate können in der übrigen Arbeitswelt absolviert werden. Es wird empfohlen, die acht Monate an zwei Praktikumsorten mit unterschiedlicher inhaltlicher Ausrichtung durchzuführen. Das Zusatzmodul A kann an maximal vier verschiedenen Orten absolviert werden. Das Zusatzmodul A ist vor Studienbeginn bis Ende August zu absolvieren und nachzuweisen.

 

Zusatzmodul A1 (2 Monate im Gesundheits-/Sozialwesen)

Das Zusatzmodul A1 betrifft Bewerberinnen und Bewerber mit einer Ausbildung im Gesundheits-/Sozialwesen. Dieses kann an maximal zwei verschiedenen Arbeitsorten absolviert werden. Das Zusatzmodul A1 ist vor Studienbeginn bis Ende August zu absolvieren und nachzuweisen.

 

Englischkenntnisse

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie beim Eintritt ins obgenannte Studium gute Englischkenntnisse entsprechend einem First Certificate Niveau mitbringen sollten, um dem Unterricht folgen zu können - ein Grossteil der Literatur wird in englischer Sprache sein.